Kosten
Die entstehenden Kosten richten sich für die Urkunde nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) und werden für Nebenarbeiten nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Aufgrund von Folgekosten z.B. beim Handelsregisteramt, beim Grundbuchamt, bei Bewilligungsbehörden oder bei der Steuerverwaltung erstellen wir unsere Offerten immer auftragsbezogen nach Erhalt einer vorgängigen Anfrage. Als generelle Informationen zur praxisbezogenen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen bieten wir eine Übersicht (PDF) an.
Wir sind bestrebt unsere Arbeiten zielgerichtet, sachbezogen und ohne unnötigen Zusatzaufwand zu erledigen, was wir in unserer Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigen.