Grundstückverkehr
Wir beraten Sie umfassend im Bereich des Grundstückverkehrs und erläutern Ihnen die rechtliche Bedeutung und die Folgen verschiedener Vertragstypen und Vorgehensvarianten. Wir beschaffen die notwendigen Unterlagen, Bewilligungen und Zustimmungen, treffen Vorabklärungen und übernehmen für Sie den Schriftverkehr.
Informationen zum Thema Grundstückverkehr (PDF)
Hinweis aus der Praxis:
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Befreiung von der Handänderungssteuer (einheitlicher Steuersatz von 1,8%) möglich, wenn der Kaufsgegenstand als ununterbrochen als aussliesslich selbstbewohnter Hauptwohnsitz dient.
- Beim Erwerb von überbauten Grundstücken beträgt die Frist, bis zu welcher das Gesuch um Steuerbefreiung gestellt werden muss, 3 Jahre:
Kurzübersicht Befreiung Handänderungssteuer (JPG)
- Beim Erwerb von Baulandperzellen oder totalsanierungsbedürftigen Gebäuden beträgt die Frist, bis zu welcher das Gesuch um Steuerbefreiung gestellt werden muss, 4 Jahre:
Kurzübersicht Befreiung Handänderungssteuer (JPG)