Stockwerkeigentum
Ein Grundstück kann in einzelne Stockwerkeinheiten aufgeteilt werden. Wir beraten Sie gerne bezüglich Stockwerkeigentum und erläutern Ihnen die Bedeutung desselben sowie die Vor- und Nachteile des gemeinschaftlichen Eigentums mit Sonderrechten. Weiter redigieren wir für Sie die Begründungs- und Anpassungsurkunden mit geeigneten Nutzung- und Verwaltungsreglementen.