Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind einzelne Geschäfte vom Notar öffentlich zu beurkunden. Wir beraten Sie bei der Gründung von Geschäften und selbständigen Erwerbstätigkeit, erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen und redigieren für Sie die passenden Urkunden und Verträge.