Partnerschaftsgesetz
Das Partnerschaftsgesetz ermöglicht zwei Personen gleichen Geschlechts, die nicht miteinander verwandt sind, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern und eine amtlich registrierte, eheähnliche Gemeinschaft einzugehen. Wir beraten Sie bezüglich eingetragener Partnerschaft, bei der Abfassung eines Vermögensvertrags oder bei der Erstellung eines Inventars.