Dienstbarkeiten
Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes oder einer bestimmten Person in der Weise belastet werden, dass der jeweilige Eigentümer bestimmte Eingriffe des Berechtigten dulden muss oder nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf. Wir beraten Sie im Bereich der Dienstbarkeiten und Grundlasten, arbeiten einen passenden Vertrag für Sie aus und bringen diesen zur Eintragung im Grundbuch.